Tipps von eRecht24 – Google Analytics

So setzen Sie Google Analytics auf Ihren Websites ein

Wichtiges Update: Google Analytics ohne Einwilligung wohl nicht mehr rechtskonform nutzbar

Google Analytics vor der DSGVO

Vor der DSGVO war die rechtssichere Einbindung von Google Analytics wie auf dieser Seite beschrieben möglich. Mit Einführung der DSGVO wurde darauf verwiesen, dass diese Frage erst durch die ePrivacy-Verordnung geregelt wird und sich Webseitenbetreiber bis dahin auf das berechtige Interesse in Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO zu setzen.

Google Analytics nach der DSGVO

Diese Ansicht scheint sich aber nicht durchzusetzen. eRecht24 sind aktuell die ersten Bußgeldandrohungen von Datenschutzbehörden im Zusammenhang mit Google Analytics, Criteo und Double Click bekannt geworden. Es wurden noch keine Bußgelder verhängt. Es handelt sich bisher lediglich um Androhungen von Bußgeldern durch die Bayerischen und Niedersächsischen Datenschutzbehörden.

Es gibt noch keine Urteile zu der Frage, ob Google Analytics weiterhin wie hier beschrieben rechtskonform eingesetzt werden kann. Endgültige Klarheit wird hier wohl erst der Umgang des OLG Köln mit dem Cookie-Urteil des EuGH bringen.

Da aber auch die anstehende ePrivacy-Verordnung Third Party Tracking Cookies nicht mehr ohne Einwilligung zulassen wird, raten wir unseren Nutzern, sich hier nicht überraschen zu lassen.

Was sollten Sie tun?

Wir empfehlen, Google Analytics nur noch mit vorheriger Einwilligung/ Consent Tool einzusetzen.

Quelle: https://www.e-recht24.de/artikel/datenschutz/6843-google-analytics-datenschutz-rechtskonform-nutzen.html